Mit dem Inkrafttreten des StaRUG tritt eine neue Handlungsalternative zwischen die bestehenden Verfahren zur außergerichtlichen, konsensualen und zur insolvenzlichen, nicht-konsensualen Sanierung. Unternehmen haben nun effektive Gestaltungsmöglichkeiten an der Hand, um eine Restrukturierung frühzeitig, außerinsolvenzlich, leise und auch gegen den Widerstand einzelner Gläubiger(gruppen) erfolgreich und in weitestgehender Autonomie umsetzen zu können.