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DIGITALE GESUNDHEITSVERSORGUNG - Was Deutschland von seinen europäischen Nachbarn lernen kann

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kommt in Deutschland nicht voran.

Die Gründe: jahrelang keine bundesweiten Initiativen, hohe Hürden bei Datenschutz und Datensicherheit, geringe Akzeptanz aufseiten der Leistungserbringer sowie eine oft mangelhafte technische Infrastruktur.
Andere europäische Staaten sind sehr viel weiter, sie setzen erfolgreich Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen um.

Die vorliegende Studie untersucht Best Practices aus zehn europäischen Ländern entlang des gesamten Patientenpfades, von der Prävention bis zum Zahlungsprozess. Dabei zeigt sich: Einen vollständig digitalen Patientenpfad von der Prävention über die Akutbehandlung bis hin zur Abrechnung hat keines der untersuchten Länder realisiert. Vielmehr fokussieren sich die Länder jeweils auf einzelne Stufen des Versorgungspfades. Viele Länder setzen hierbei auf eine „First Scale, then Scope“-Strategie, das heißt, sie schaffen ein Minimum Viable Product, rollen dieses aus und optimieren es dann nach und nach im laufenden Betrieb.

Auf diese Weise entstanden in den europäischen Nachbarländern auf einzelnen Wertschöpfungsstufen des digitalen Patientenpfades gut funktionierende Leuchtturmprojekte mit einem sehr hohen Nutzungsgrad, beispielsweise werden in Dänemark 99 % der Rezepte vollständig elektronisch abgewickelt, Schweden reduzierte die Wartezeiten für Arzttermine um bis zu 50 % durch Telekonsultation, Estland integriert 95 % der medizinischen Daten in einer zentralen elektronischen Patientenakte (ePA). Diese Beispiele können Deutschland auf dem Weg zu einem digitalen Gesundheitssystem als Orientierung dienen. →

Allerdings müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, um die bestehenden Hindernisse der Digitalisierung zu überwinden.
Diese Studie formuliert neun konkrete Forderungen im Hinblick auf die Umsetzung und Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen:

  1. Verpflichtende und automatisierte Befüllung der ePA durch die Leistungserbringer
  2. Standardmäßiger ePA-Zugriff für Leistungserbringer mit selektiver Zugriffsverweigerung
  3. Echtzeitzugriff auf Abrechnungsdaten für Kostenträger
  4. Aufbau einer zentralen Plattform für Gesundheitsdaten
  5. Erweiterung von Tarifoptionen für Krankenkassen – bis hin zu „Digital first“-Angeboten
  6. Vereinfachung der Integration von Anwenderdaten durch singuläre ID
  7. Einbindung der Ärzte bei der Definition der zu speichernden ePA-Daten mit dem Ziel einer tatsächlichen Zeitersparnis
  8. Standardmäßige Erhebung von PROMs-Daten und Nutzung des vertraglichen Gestaltungsspielraums für qualitätsbasierte Vergütung
  9. Zügiger Aufbau eines europäischen Gesundheitsdatenraums