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StaRUG: Der präventive Restrukturierungsrahmen

Rüdiger Wolf Jan Lindenberg Martin Barghoorn

Seit dem 1. Januar 2021 ist das Unternehmensstabilisierungs- und ‑restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft.

1. Das Beste aus beiden Welten: Im StaRUG verschmelzen außergerichtliche Restrukturierung und Insolvenzplanverfahren. Erstmals lässt sich die frühzeitige (präventive) Sanierung auch außerinsolvenzlich gegen vereinzelte Störer durchsetzen.

2. Finanzgläubiger stehen im Fokus: Die präventive Restrukturierung zielt auf die Gestaltung der Passivseite ab; dabei werden erwartungsgemäß Finanzgläubiger in den Fokus gerückt.

3. „Minimalinvasiv“ bis „Schutzschirm light“ – das Unternehmen bestimmt die Ausgestaltung der präventiven Restrukturierung.

4. Die präventive Restrukturierung ist kein Freifahrtschein – auch hier gilt: Je „härter“ die Restrukturierung, desto größer die Zugeständnisse an die Gläubiger.

5. Ein ausgewogenes, belastbares und konsequent umgesetztes Sanierungskonzept bleibt der Weg zum (Sanierungs-)Erfolg – wer kein schlüssiges Gesamtkonzept hat, dem wird auch das StaRUG nicht helfen.